SAPIENTIA ET VIRTUS - WEISHEIT UND TAPFERKEIT



Der Senator ist ein Mitglied des Senats. Senat ( lateinisch senatus: Rat der Alten ) hat seinen Ursprung im römischen Staat als ein Beirat des Königs und später der Magistrate, dessen Beschluß verbindlich war. Die römischen Senatoren wurden vom König, später von den Konsuln,auf Lebenszeit ernannt.

Heute ist der Senat häufig Bezeichnung für die zweite Kammer in parlamentarischen Regierungssystemen, in den Bundesstaaten für das parlamentarische Repräsentativorgan der Mitgliedstaaten beim Bund bzw. in den Vereinigten Staaten (z.B. in den USA). Weiterhin sind es die Richterkollegien des Bundesverfassungsgerichts, der Obersten Gerichtshöfe und anderen Gerichten sowie Entscheidungsorgane der Universitäten oder Hochschulen, die den Rektor oder Präsidenten unterstützen. In der BRD trägt die Landesregierung der Städte Hamburg, Berlin und Bremen die Amtsbezeichnung Senat und in Bayern ist der Senat die zweite parlamentarische Kammer.

Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung der Senatoren vereinigt als erste Rechtsform Senatoren, die durch die oben genannten Institutionen zum Senator ernannt wurden.



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