Der Senator ist ein Mitglied des Senats. Senat (
lateinisch senatus: Rat der Alten ) hat seinen Ursprung im
römischen Staat als ein Beirat des Königs und später
der Magistrate, dessen Beschluß verbindlich war. Die
römischen Senatoren wurden vom König, später von
den Konsuln,auf Lebenszeit ernannt.
Heute ist der Senat
häufig Bezeichnung für die zweite Kammer in
parlamentarischen Regierungssystemen, in den Bundesstaaten für
das parlamentarische Repräsentativorgan der Mitgliedstaaten
beim Bund bzw. in den Vereinigten Staaten (z.B. in den USA).
Weiterhin sind es die Richterkollegien des
Bundesverfassungsgerichts, der Obersten Gerichtshöfe und
anderen Gerichten sowie Entscheidungsorgane der Universitäten
oder Hochschulen, die den Rektor oder Präsidenten
unterstützen. In der BRD trägt die Landesregierung der
Städte Hamburg, Berlin und Bremen die Amtsbezeichnung Senat
und in Bayern ist der Senat die zweite parlamentarische
Kammer.
Die Europäische
wirtschaftliche Interessenvereinigung der Senatoren vereinigt
als erste Rechtsform Senatoren, die durch die oben genannten
Institutionen zum Senator ernannt wurden.
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